Rechtliche Fehler sind in vielen Fällen teuer. Sie können zudem erfolgskritisch sein. Fast immer lassen sie sich vermeinden.
Aus gutem Grund dürfen wir keine Rechtsberatung geben. Das wollen wir auch nicht. Statt dessen wollen wir einige grundsätzliche Stolpersteine zeigen, die nicht nur teuer sondern auch erfolgskritisch sein können. Für eine kompetente und haftungsrechtlich abgesicherte Rechtsberatung stehen Fachanwälte zur Verfügung.
Das Internet ist kein rechtsfreier Raum und so kommt es immer wieder zu juristischen Scharmützeln, die vermeidbar wären. Gerade für kleine Unternehmen sind Kosten einer Abmahnung, einer Unterlassungserklärung usw. schmerzhaft. Um solche Streitigkeiten zu vermeiden, blicken wir zunächst auf die wichtigsten Rechtsgrundlagen:
Die wohl häufigsten Konflikte entstehen um Urheberrechte und wegen Verstößen gegen die Regeln des Wettbewerbs. Zu Urheberrechtsverstößen kommt es immer dann, wenn Inhalte (Wort, Bild, Videos, Karten usw.), an denen man selbst nicht das Urheberrecht innehat, öffentlich zugänglich gemacht werden. Dieser Tatbestand ist z. B. auch dann gegeben, wenn etwa der Link auf das strittige Foto entfernt wurde, das Foto selbst aber immer noch auf einem Webserver allgemein erreichbar ist. Bedenken Sie, dass auch die Veröffentlichung von Landkarten i. d. R. eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Gegen die Regeln des Wettbewerbs wird i. A. dann verstoßen, wenn der Missetäter sich durch Pflichtverletzungen einen Wettbewerbsvorteil verschafft. Das tut er z. B., wenn er gegen die Pflicht, ein ordnungsgemäßes Impressum auf seiner Internet-Präsenz vorzuhalten, verstößt. Aber auch, wenn er Preise nicht vollständig, unübersichtlich oder etwa als Nettopreise für Endverbraucher angibt. Es gibt viele weiter Fälle, in denen die benachteiligten Wettbewerber einen Anspruch auf Unterlassung erlangen, den sie - kostenpflichtig - durchsetzen können.
Von geringerer Bedeutung sind Persönlichkeitsrechte, die Sie verletzen können. Soweit niemandem übel nachgeredet
wird, kommen meist Fotos infrage, die Persönlichkeitsrechte potenziell verletzen. Hierzu gilt das Recht am eigenen Bild -
also bedarf dessen Veröffentlichung der ausdrücklichen Zustimmung. Anders verhält es sich bei Personen der
Zeitgeschichte
und Fotos, die auf belebten Straßen und Plätzen aufgenommen wurden.
Häufig wird angenommen, dass bereits eine geschickte (und zumeist kopierte) Formulierung unter der Rubrik Disclaimer
oder Haftungsausschluss
alle Konflikte fernhält oder zumindest leicht beherrschbar macht. Das stimmt nicht.
Allenfalls kann die freundliche Bitte, vor einer (kostenpflichtigen) Abmahnung den direkten Kontakt zu suchen, verbunden mit
der Zusicherung, strittige Inhalte zu entfernen oder zu korrigieren, gutwillige Menschen von einer sofortigen Rechtsverfolgung
abhalten. Deren Rechte schränkt sie nicht ein.
Fazit:
Zum Schluss: Keineswegs hat das Landgericht Hamburg entschieden, dass Sie nicht andere Websites verlinken dürfen, ohne mit Sanktionen rechnen zu müssen. Verlinken Sie allerdings nur Seiten, die nicht gegen geltendes Recht verstoßen. Unmöglich können Sie jedoch unentwegt deren juristische Korrektheit prüfen.